Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte. Ebenso wichtig wie eine tolle Wirkung ist das dazugehörige Bildrecht. Denn ohne passende Bildlizenz droht eine Abmahnung und diese kann teuer werden!

Beim Einsatz von Bildern im Internet lauern zahlreiche Gefahren. Um diese Abmahnfallen und Fallstricke möglichst zu umgehen, führen wir nachfolgend die häufigsten Stolperstellen auf.

Fehler Nr. 1: Jedes frei zugängliche Bild einfach verwenden

Der erste Fehler ist schnell getan. Das Bild ist im Internet aufrufbar und könnte zur Verschönerung der eigenen Webseite einen großen Mehrwert schaffen. Bild speichern, auf der eigenen Webseite hochladen und schon sieht es gleich viel schöner aus. Ganz so einfach ist es allerdings nicht, denn die Bilder müssen für diese Art der Verwendung explizit freigegeben sein, damit sie von Webseiten-Betreibern auch in der Tat genutzt werden dürfen.

Der Urheber des Bildes hat nach § 22 KunstUrhG allerdings das Recht am eigenen Bild. Er darf darüber bestimmen, ob das Bild überhaupt genutzt werden darf und wenn ja, in welchem Umfang und auch in welcher Art.

Webseiten-Betreiber müssen daher eine ausdrückliche Zustimmung haben. Wenn sich der Urheber nicht ermitteln lässt oder die Lizenzbestimmungen unklar sind, sollten Webseiten-Betreiber zudem lieber komplett von diesem Bild ablassen. Übrigens geht es beim Medienrecht nicht nur um Fotos. Generell wird im Medienrecht das geistige Eigentum und deren Schutz geregelt. Dazu zählen einerseits Bilder, aber auch Texte und selbst die eigene Meinung.

Fehler Nr. 2: Bilder von kostenlosen Datenbanken nicht hinterfragen

Okay, es ist nun klar, dass Bild nicht einfach aus dem Internet geladen und genutzt werden dürfen. Doch wie sieht es mit kostenlosen Fotodatenbanken aus? Diese Fotos dürfen – zumindest erscheint es auf den ersten Blick so – einfach kostenlos für alle möglichen Werbezwecke verwendet werden. Oder etwa nicht? Auch hier ist es wieder nicht so einfach. Die Datenbanken wirken zwar auf den ersten Blick wie eine gute Option, da die Bilder dort lizenzfrei angeboten werden, stellen aber auch gleichzeitig eine ebenso große Gefahr dar.

Beachten Sie, welche Nutzung bei den Bildern überhaupt erlaubt ist. Wenn beispielsweise nur eine redaktionelle Nutzung beim Bild erlaubt ist, dürfen Sie das Foto zu kommerziellen Zwecken auf keinen Fall einbinden.

Generell sollten Sie kostenlose Fotodatenbanken aber auch mit passender Lizensierung immer mit Vorsicht genießen, da es auch hier bereits gewisse Abmahnungen gegeben hat (wenn ein Fotograf ein Bild beispielsweise rückwirkend zurückzieht und Sie das nicht mitbekommen und das Foto daher weiterhin nutzen).

Fehler Nr. 3: Bilder ohne passendes Nutzungsrecht verwenden

Die Bilder in kostenpflichtigen Foto-Datenbanken (bei denen in der Regel auch immer alles seriös sein sollte) unterliegen gewissen Nutzungsrechten. Das bedeutet, dass das Nutzungsrecht ganz konkret für dieses eine Bild vorgibt, wie das Foto verwendet werden darf. Wichtig für Sie als Webseiten-Betreiber ist also, dass Sie das Foto auch nur innerhalb des Rahmens der Nutzungsbedingungen verwenden. Unter anderem gibt es folgende Varianten und Einschränkungen der Nutzungsrechte:

  • einfaches Nutzungsrecht
  • ausschließliches Nutzungsrecht
  • zeitlich beschränktes Nutzungsrecht
  • zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht
  • Nutzungsrecht auch für Print-Medien
  • Nutzungsrecht nur für Online-Medien
  • Nutzungsrecht auch für Social-Media-Beiträge
  • weltweites Nutzungsrecht
  • Nutzungsrecht nur für bestimmte Regionen oder Länder
  • übertragbares Nutzungsrecht
  • nicht übertragbares Nutzungsrecht
  • Recht auf die Bearbeitung des Bildes
  • Recht auf die Nutzung des Bildes und ohne Bearbeitungsrecht
  • Recht für die kommerzielle Nutzung des Bildes
  • Nutzungsrecht für ausschließlich private Zwecke
  • Nutzungsrecht für ausschließlich redaktionelle Zwecke

Von all diesen und weiteren Varianten gibt es zudem noch Kombinationen, sodass es unbedingt erforderlich ist, die genauen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen für das Foto zu kennen.

Fehler Nr. 4: Abwarten und Tee trinken

Wer darauf hofft, ein Foto im Falle einer „bösen Mail“ einfach schnell zu löschen und das Problem damit zu umgehen, irrt sich häufig.

Mittlerweile gehen viele Fotografen und Urheber dazu über, direkt Abmahnungen über einen Rechtsbeistand zu senden.

Oft kommt also gar keine nette Mail mehr, in der Sie dazu aufgefordert werden, das Foto nur zu löschen. Stattdessen können direkt ein Unterlassungsanspruch und weitere Forderungen geltend gemacht werden. Warten Sie daher nicht, sondern handeln Sie lieber direkt im Vorfeld.

Fazit

Das Bild- und Medienrecht könnte umfangreicher kaum sein. Kein Wunder, dass es derart viele Stolperfallen gibt, die im schlimmsten Fall zu Klagen und Abmahnungen führen können. Beachten Sie als Webseiten-Betreiber vor allem die Urheberrechte sowie die Nutzungsrechte, wenn es um Bilder, Texte und weitere geschützte Inhalte geht.

Weitere Informationen zum Thema „Bildrechte“ finden Sie hier